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Warum es wichtig ist, sichtbar zu sein


Jedes Jahr werden in Deutschland Menschen im Straßenverkehr verletzt oder sogar getötet, weil Sie nicht oder nicht rechtzeitig gesehen werden.

Die Vorbeugung solcher Unfälle durch Bekleidung mit retroreflektierenden Materialien z.B. nach der europäischen Norm für Warnschutzkleidung EN471, kann maßgeblich dazu beitragen die Risiken solcher Unfälle zu reduzieren.

Retroreflektierende Materialien sind in Ihrer Wirkungsweise von normaler diffuser Reflexion, wie wir sie am Tag gewöhnlich antreffen, stark zu unterscheiden. Ihr spezieller Produktaufbau sorgt dafür, dass das auftreffende Licht exakt zur Lichtquellezurückgestrahlt wird. Ihre Wirkungsweise kannnur erkannt werden, wenn der Betrachterüber eine Lichtquelle in der unmittelbarenRichtung seiner Blickrichtung verfügt. BeiAutofahrern z.B. ist dies das Scheinwerferlicht.Dieser Effekt der Retroreflexion ist nur durchtechnologisch sehr ausgefeilte Produktionsanlagenzu gewährleisten. Wichtig ist auch, dass derKontrast beim Sehen möglichst hoch ist. Blaueoder Rote Reflexmaterialien können das gewöhnlichnicht leisten und sind erheblich dunkler als weiße(bzw. silberne die weiß reflektieren) oder gelbe.

3M Reflexmaterialien 

 

360° Sichtbarkeit


Als führender Anbieter von reflektierenden Funktionsmaterialien hat 3M auf Grundlagen aktueller Studien das "360° Visibility" Konzept entwickelt. Dieses Konzept unterstützt Sie von der Designentwicklung bis hin zur erfolgreichen Vermarktung von modischer Freizeit-, Sport- und Kinderbekleidung mit dem CE zertifizierten Zusatznutzen "Sichtbarkeit bei Dämmerung und Dunkelheit". 360° Visibility bedeutet dabei die optimale Rundumsichtbarkeit des Trägers der Bekleidung. Für weitere Informationen sprechen Sie uns direkt an.

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Nach der europäische Rahmenrichtlinie 89/391/EWG muss der Arbeitgeber für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sowie der Besucher der Betriebsstätte sorgen. Er muss hierfür sowohl eine geeignete Organisation als auch die erforderlichen Mittel, wie z.B. Warnschutzkleidung, zur Verfügung stellen. Die europäische Einzelrichtlinie 89/656/EWG regelt dazu die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Ihr Ziel ist die Festlegung von Mindestvorschriften bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer bei der Arbeit. Die PSA muss hiernach

 

- in Konzeption und Konstruktion den Bestimmungen der EU zu Sicherheit und
   Gesundheitsschutz entsprechen. Bei Warnschutzkleidung greift hier z.B. die Norm EN471
- Schutz gegen Risiken bieten, ohne selbst ein Risiko darzustellen
- für die am Arbeitsplatz vorliegenden Bedingungen geeignet sein
- ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Anforderungen des
  Arbeitnehmers gerecht werden
- personenbezogen sein und dem Arbeitnehmer passen
- bei gleichzeitiger Verwendung verschiedene PSA´s aufeinander abgestimmt sein
- vor ihrer Auswahl vom Arbeitgeber hinsichtlich der in Artikel 4 geforderten Bedingungen bewertet werden.

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 3M Scotchlite Reflective Material*
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