Risikoanalyse
Nach der europäische Rahmenrichtlinie 89/391/EWG muss der Arbeitgeber eine Evaluierung der am Arbeitsplatz bestehenden Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer durchführen, zu verwendende Schutzmaßnahmen und Schutzmittel festlegen und eine Liste von Arbeitsunfällen führen und an die zuständige Behörde (Unfallkasse)
berichten (Art.9; Abs.1)
Was ist eine Risikoanalyse?
Eine Risikoanalyse ist eine sorgfältige Untersuchung welche Gefährdungen an einem Arbeitsplatz vorliegen, sodass man abwägen kann, ob die vorhandenen Schutzmaßnahmen ausreichend vor den vorhandenen Gefahren schützen, oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Wie fühe ich eine Risikoanalyse durch?
Es empfiehlt sich eine Risikoanalyse in 5 Schritten durchzuführen.
-
Potentielle Gefährdungen ausfindig machen
Eine Gefährdung ist alles, was einer Person Schaden zufügen kann, von einem losen Stück Teppich bis hin zum Arbeiten mit giftigen Chemikalien. Die Gefährdungen können z.B. durch genaue Untersuchungen der Arbeitsplätze, Gespräche mit den Arbeitnehmern oder die Analyse von Unfallstatistiken ausfindig gemacht werden.
- Entscheidung wer gefährdet ist und wie
Die Verantwortung beschränkt sich nicht nur auf die eigenen Angestellten, sondern betrifft alle, die in irgend einer Weise von den Aktivitäten der Firma betroffen sind, so z.B. Besucher, Unternehmen die auf dem Firmengelände arbeiten, Reinigungsfirmen oder die Öffentlichkeit.
- Schätzen Sie die Risiken ab und entscheiden Sie, ob die vorhandenen Schutzmaßnahmen ausreichen, oder ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Es sollte die Möglichkeit beurteilt werden, dass jemand durch die Gefährdungen, die in Schritt 1 identifiziert wurden, geschädigt wird. Dies erlaubt die Gefährdung als hohes oder niedriges Risiko einzustufen. Letztendlich muss der Arbeitgeber versuchen das Risiko, das von jeder einzelnen Gefährdung ausgeht zu verringern. Idealerweise geschieht dies durch die vollständige Beseitigung der Gefährdung. Ist dies nicht möglich sollten die Arbeitsabläufe geändert werden, um das Gefährdungspotential zu minimieren, oder der Arbeitgeber muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen, um die Arbeitnehmer zu schützen.
- Dokumentation der Analyse
Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer auf die wesentlichen Ergebnisse der Risikoanalyse hinweisen. Bei mehr als 5 Angestellten müssen diese Ergebnisse schriftlich dokumentiert und am Arbeitsplatz zur Einsicht verfügbar gemacht werden.
- Regelmäßge Überprüfung der Risikoanalyse und ggfs. Anpassung
Die Risikoanalyse sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um mögliche Änderungen in den Arbeitsabläufen, der Arbeitsplatzausstattung und ggfs. den Maschinen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die definierten Schutzmaßnahmen noch ausreichend sind.
|