Konturmarkierung für Nutzfahrzeuge
Etwa ein Drittel aller LKW-Unfälle ereignet sich bei ungünstigen Witterungsbedingungen. Konturmarkierungen sind eine effiziente und preiswerte Sicherheitsmaßnahme, die der Gesetzgeber ab dem 10. Juli 2011 verpflichtend macht.
Warnmarkierungen
Fahrzeuge, Container und Hindernisse, die aufgrund ihrer speziellen Einsatzbereiche bzw. ihrer Eigenschaften als besondere Gefahrenquelle gelten, sind mit retroreflektierenden Warnmarkierungen bzw. Kennzeichnungstafeln zu versehen. Diese retroreflektierenden Folien/Warnmarkierungen gehören zu den passiven lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug und unterliegen den gesetzlichen Vorschriften.
Warnmarkierungen für Nutzfahrzeuge und Container
Fahrzeuge mit Sonderrechten, wie Baufahrzeuge und Feuerwehren, und Container, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, benötigen eine sichere und normgerechte Warnmarkierung.
Industrie-Warnmarkierungen und Warntafeln
Hindernisse in Betrieben und im Straßenverkehr müssen durch Warnmarkierungen sichtbar gemacht werden. 3M bietet die entsprechenden Reflexfolien.
Warnmarkierungen für Einsatzfahreuge von Feuerwehr und Rettungsdienst
Im Rettungseinsatz müssen Fahrzeug und Mannschaft bei Tag und bei Nacht auffällig gekennzeichnet sein. 3M Fluoreszierende Reflexfolien erfüllen diese Anforderung durch eine hohe Tagessichtbarkeit und hohe Reflexwerte.



