Datenstelle
Die 3M Medica wurde von den Vertragsparteien nach § 17b Abs.2 Satz 1 KHG als Datenstelle entsprechend § 21 Abs.1 Satz 1 KHEntgG benannt. Die Datenstelle nimmt sowohl die sog. Daten als auch die Kalkulationsdaten an. Kalkulationsdaten sind von Krankenhäusern zu übermitteln, die mit dem InEK eine Vereinbarung zur Teilnahme am Kalkulationsverfahren getroffen haben. Die Ermittlung der Rohfallkosten ist dann Aufgabe des InEK.
Datenannahme 2009 für Daten aus dem Jahr 2008
Die Datenannahme 2009 für Daten aus dem Jahr 2008 ist abgeschlossen.
Im November 2009 wurde den Krankenhäusern, die während der Datenannahmephase des letzten Jahres Daten an die Datenstelle geschickt haben, ein Feedback in Form einer .pdf-Datei elektronisch übermittelt. Dieses Feedback enthält u.a. Informationen über die Zahl der gelieferten und angenommenen Fälle und kann für zukünftige Budgetverhandlungen wichtig sein.
Datenannahme 2010 für Daten aus dem Jahr 2009
Seit Anfang März 2010 nimmt die Datenstelle die Daten gemäß §21 KHEntgG entgegen.
Die Datenstelle weist darauf hin, dass am 31. März die festgelegte reguläre Frist zur Lieferung der Daten gemäß §21 KHEntgG abläuft bzw. abgelaufen ist. Für alle Krankenhäuser, die bis zum Ablauf des 31. März noch nicht geliefert haben bzw. bis dahin von der Datenstelle per E-Mail noch keine Bestätigung über eine gültige Datenlieferung nach §21 KHEntgG erhalten haben oder hatten, besteht ab dem 1. April die Möglichkeit zur verspäteten Abgabe der Daten bis spätestens 21. April (einschl. - gemäß Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach §21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG §3 Abs. 3). Die Tage der verspäteten Datenlieferung werden von der 4-wöchigen Korrekturfrist abgezogen.
Eine Datenlieferung ist gültig, wenn das Krankenhaus als Antwort der Datenstelle auf die Lieferung der Fallgruppe eine e-Mail erhalten hat mit einem Fehlerprotokoll und dem Betreff: "Erfolgreich verarbeitet IK …" (wobei "xxxxxxxxx" durch die IK Nummer des Krankenhauses ersetzt ist).
Eine Datenlieferung kann erfolgreich verarbeitet werden, wenn in der Datenlieferung keine Formatfehler vorkommen. Die Definition der Formate findet man in der "Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach §21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG". Die Definition der Fehler findet man im "Fehlerverfahren für die Datenerhebung 2009 gemäß § 21 KHEntgG".
Die Datenstelle weist darauf hin, dass die Rückmeldung "Erfolgreich verarbeitet IK …" alleine keinen Rückschluss auf die Einhaltung der sogenannten Bagatellgrenze und auf die Zahl der angenommen und abgewiesen Fälle zulässt. Informationen über angenommen und abgewiesene Fälle finden Sie im Fehlerprotokoll, das als Anhang zur e-Mail der Datenstelle mitgeliefert wird.
Hier die Links zu den o.g. Dokumenten:
Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach §21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG §3
Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach §21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG
Fehlerverfahren für die Datenerhebung 2010 (Datenjahr 2008) gemäß § 21 KHEntgG
Unterstützungswerkzeug für Prüfungen
Wie in 2009 wird auch in diesem Jahr ein Prüfwerkzeug zum Download zur Verfügung gestellt. Dieser sogenannte Datencheck erlaubt neben der Prüfung auf einige der im Fehlerverfahren dokumentierten Fehler, auch die Auswahl der richtigen Dateien sowie deren Verschlüsselung, Komprimierung und den Versand. Das Tool wird voraussichtlich in der ersten Märzhälfte 2010 durch die üblichen Vertriebskanäle der 3M Medica / HIS (http://www.3m-drg.de - Download bzw. direct Mail) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Es handelt sich hierbei um einen Service von Health Information Systems (HIS) der 3M Medica, der auf der öffentlich verfügbaren Information (z.B. des Fehlerverfahrens) beruht. Die Datenstelle ist weder für die Verfügbarmachung noch für die Entwicklung, Erstellung oder Funktionsweise dieses Tools verantwortlich.