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Elektro- und Elektronikgeräte
Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Im Jahr 2005 wurde in Deutschland das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten („ElektroG“) verabschiedet.
Demnach sind die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten seit dem 24.März 2006 zur Rücknahme und Verwertung von Altgeräten verpflichtet.
Die 3M Deutschland GmbH ist bei der Stiftung Elektronik-Altgeräte-Register (EAR) unter der Nummer
WEEE-Reg.-Nr. DE 36963167
als Hersteller registriert. So wird sichergestellt, dass die Altgeräte der 3M Deutschland GmbH gemäß dem ElektroG nach der Nutzung zurückgenommen und umweltverträglich entsorgt werden. Für Geräte aus nicht privater Nutzung (B2B-Geräte) und Geräte aus privaten Haushalten (B2C-Geräte) gibt es unterschiedliche Regelungen für die Rücknahme.
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